So schnell kommt man nach Hause, wenn man Minister ist !
Man ruft die Flugbereitschaft nach Mallorca, die kommt, und man muss sich in keine Reihe für einen Linienflug stellen, sondern nur in die Reihe der Verschwender von Steuergeldern und CO2-Umweltsündern und das als Umweltminister ?
50.000 Euro soll so ein Flug kosten, und nur deshalb, weil ohne Herrn Gabriel das Kabinett nicht beschlussfähig gewesen wäre ? Ich frage mich, welche so überaus wichtige Entscheidungen - in einer Stunde ! erledigt - standen am 8.August 2007 im Kabinett in Berlin auf der Tagesordnung - und - warum gibt es eigentlich keine Video-Konferenz, wie es bei großen Konzernen seit Jahren gang und gäbe ist ?
In Berlin soll auch die kostenlose Bundestags-Fahrbereitschaft von vielen MdB's über Gebühr benutzt werden, da ruft man schon mal die Buntestagstaxis nur sich um den Block, nicht der "Schwarze Block" ist gemeint sondern ein Häuserblock, zum nächsten Lokal oder sagen wir lieber zur nächsten Location fahren zu lassen, man könnte ja nass werden, bzw. will durchaus seine Privilegien als MdB raushängen.
Es soll sogar MdB's geben, welche wenige Cent Trinkgeld springen lassen - für mitternächtliche Frei-Fahrten ! (MdB ist der Redaktion bekannt)
Nix für ungut, nur weiter so, SB Bundestag !
Die wichtigen Kabinetts·Entscheidungen am 8.August 2008
Kabinett billigt Novelle des Gentechnikrechts
"Ich bin sehr zufrieden." kommentierte Horst Seehofer, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, heute in Berlin im Anschluss an die Kabinettsitzung die Zustimmung zu der vorgelegten Novelle des Gentechnikrechts. "Die einvernehmliche Zustimmung des gesamten Kabinetts ist ein JA zu mehr Klarheit und Sicherheit bei der Gentechnik in Deutschland.“
Seehofer betonte, dass die Bundesregierung damit dem Ziel des Koalitionsvertrages nachkomme, den Rahmen für die weitere Entwicklung und Nutzung der Gentechnik zu gestalten. Der vorgelegte Entwurf biete der konventionell und ökologisch wirtschaftenden Landwirtschaft ein sehr hohes Schutzniveau. Er berücksichtige die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher und verbessere gleichzeitig die Forschungsbedingungen.
"Wir haben es bei der Gentechnik mit einer relativ jungen Technologie zu tun. Deshalb müssen wir mit aller gebotenen Sensibilität damit umgehen. Der jetzt vorgelegte Novellierungsentwurf nimmt den Wunsch der Menschen nach Sicherheit und Wahlfreiheit ernst." so der Minister.
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit · Ulrike Hinrichs (Pressesprecherin)
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Jahressteuergesetz 2008 vom Kabinett beschlossen
Das Kabinett hat in seiner Sitzung am 8. August 2007 den Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2008 beschlossen.
Hierzu erklärt das Bundesministerium der Finanzen: Mit dem Gesetzentwurf werden zahlreiche steuerrechtliche Vorschriften in unterschiedlichen Bereichen verbessert. Dabei stehen Bürokratieabbau und Steuerrechtsvereinfachung im Vordergrund.
Hervorzuheben sind insbesondere folgende drei Maßnahmen:
1. Einführung des Anteilsverfahrens für die Lohnsteuer bei Ehepaaren (§ 39e EStG) Für Ehepaare mit unterschiedlich hohem Arbeitnehmereinkommen (Steuerklassen III und V) ist im Vergleich zur gegenwärtigen Rechtslage eine deutliche Verfahrensverbesserung vorgesehen. Bisher wirkt die Steuerklasse V aufgrund ihrer hohen steuerlichen Belastung oftmals als Hemmschwelle für eine Beschäftigungsaufnahme. Mit dem neuen Verfahren sollen die Ehepartner ab 2009 die Möglichkeit erhalten, die Lohnsteuer anteilsmäßig zu verteilen. Wer zum Beispiel 20% des gemeinsamen Einkommens verdient, führt dann auch 20% der gemeinsamen Lohnsteuer ab.
2. Ersatz der Papier-Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches Verfahren (§ 39f EStG) Die Umstellung auf das elektronische Verfahren entlastet Arbeitnehmer, Unternehmen und Gemeinden. Arbeitnehmer brauchen sich künftig nicht mehr um die Lohnsteuerkarte zu kümmern. Sie teilen dem Arbeitgeber nur einmalig die steuerliche Identifikationsnummer und das Geburtsdatum mit. Dieser kann damit die für die Lohnsteuer relevanten Daten beim Bundeszentralamt für Steuern in Bonn elektronisch abrufen. Da die allermeisten Unternehmen über eine elektronische Lohnabrechnung verfügen, vereinfacht sich dadurch ihr Aufwand für das Lohnsteuerverfahren erheblich. Auch die Gemeinden werden in großem Umfang entlastet. Millionen von Lohnsteuerkarten müssen nicht mehr gedruckt und versandt werden.
3. Präzisierung des steuerlichen Missbrauchstatbestandes (§ 42 AO) Im Steuerrecht ist jeder nach seiner Leistungsfähigkeit gleich zu belasten. Auf Kosten der Allgemeinheit wird jedoch mitunter versucht, dieser Belastung durch Gestaltungen zu entgehen. Rechtlich komplizierte Gestaltungen ohne beachtliche außersteuerliche Gründe werden häufig nur gewählt, um Steuern zu sparen. Eine Vorschrift, die möglichen Missbrauch verhindern soll, existiert bereits. Aufgrund der Ausgestaltung sowie einer nicht immer einheitlichen und unübersichtlichen Rechtsprechung ist sie aber bisher schwer handhabbar. Die Neuregelung beseitigt diesen Mangel. Im Interesse der Rechtssicherheit und der Gleichmäßigkeit der Besteuerung werden die Voraussetzungen eines Missbrauchs rechtlicher Gestaltungen jetzt klar definiert. Dabei ist wichtig: Der Anwendungsbereich des neuen § 42 Abs. 1 AO wird ausdrücklich auf Fälle mit ungewöhnlichen Gestaltungen begrenzt, für die keine beachtlichen außersteuerlichen Gründe dargelegt werden. Jeder Steuerzahler, der eine steuersparende Gestaltung wählt, weiß künftig, dass er die für seine Gestaltungsentscheidung maßgebenden außersteuerlichen Gründe im Zweifel darzulegen hat und kann entsprechende Vorsoge treffen.
Referat für Bürgerangelegenheiten
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Glos: "Beitrag zur verbesserten Effizienz energiebetriebener Produkte"
Das Bundeskabinett hat am 8. August 2007 den Weg frei gemacht für höhere Energiestandards bei Elektrogeräten. Mit dem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie vorgelegten Gesetzesentwurf zur "EU-Ökodesignrichtlinie" werden künftige europäische Umweltverträglichkeit-Standards für zahlreiche Geräte wie Kühlschränke, Waschmaschinen und Geschirrspüler, aber auch Fernsehgeräte, PCs und Drucker in Deutschland direkt wirksam.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos: "Das Gesetz leistet einen wichtigen Beitrag zur verbesserten Effizienz energiebetriebener Produkte. Es trägt dazu bei, die Zielvorgaben der EU für Treibhausgas-Emissionen zu erreichen. Zugleich wird die Sicherheit der Energieversorgung gestärkt."
Für die deutsche Wirtschaft bedeutete die Umsetzung der Ökodesign-Richtlinie weniger Verpflichtung als Chance. Bundesminister Glos: "Der Anreiz zu Innovationen steigert die Öko-Effizienz, und baut ein positives Markenimage auf. Damit können Unternehmen Marktanteile gewinnen und neue Märkte erschließen.
Mit der Ökodesignrichtlinie wurde ein einheitlicher europäischer Rechtsrahmen für die umweltgerechte Gestaltung ("Ökodesign") energiebetriebener Produkte geschaffen.
Die noch im Detail festzulegenden Anforderungen betreffen den gesamten Lebenszyklus des Produkts, vom Rohmaterial bis zur Entsorgung; Verkehrsmittel sind ausgenommen. Besonderes Augenmerk wird auf die Senkung des Energieverbrauchs im Stand-by-Betrieb gelegt werden.
Bei der Umsetzung der Ökodesign-Anforderungen wird die Bundesregierung die Wirtschaft - vor allem KMU und Kleinstunternehmen - mit einem Informationsangebot unterstützen. Die Informationen werden von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) bereitgestellt, einer nachgeordneten Behörde des Bundeswirtschaftsministeriums.
Bundesminister Glos: "Ich werde mich auf europäischer Ebene intensiv dafür einsetzen, Kostenbelastungen der Wirtschaft durch die neuen Ökodesign-Anforderungen so gering wie möglich zu halten."
Pressestelle des BMWi
Telefon: 03018-615-6121 oder -6131
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Rechtsweg im Jugendstrafvollzug künftig jugendgerecht
Berlin, 8. August 2007 Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes beschlossen. Mit diesem Vorhaben wird der Rechtsschutz im Jugendstrafvollzug jugendgerecht ausgestaltet.
„Der Rechtsschutz für Jugendstrafgefangene wird transparenter. Sie erhalten einen Rechtsweg, der die mündliche Kommunikation mit einem in der Nähe gelegenen Gericht ermöglicht. Das ist für Gefangene im Jugendstrafvollzug besonders wichtig, weil sie häufig ungeübt im Umgang mit Institutionen und der Schriftsprache sind. Für Anträge auf gerichtliche Entscheidungen über Maßnahmen im Jugendstrafvollzug sind künftig nicht mehr die ortsfernen Oberlandesgerichte zuständig, sondern die örtlich näher gelegenen Jugendkammern beim Landgericht. Sie verfügen über größere Erfahrung im Umgang mit jungen Straftätern“, erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Die geplanten Neuregelungen berücksichtigen zugleich einige Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Dieses hat in seinem Urteil vom 31. Mai 2006 den Gesetzgeber aufgefordert, Rechtswegregelungen für den Jugendstrafvollzug zu schaffen, die der besonderen Situation Jugendstrafgefangener gerecht werden. Die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug obliegt seit der im September 2006 in Kraft getretenen Föderalismusreform den Ländern. Der Bund hat aber weiterhin die Gesetzgebungskompetenz für den gerichtlichen Rechtsschutz.
Künftig werden die Jugendkammern im Regelfall durch einen Einzelrichter entscheiden. Nur in Fällen von grundsätzlicher Bedeutung und bei besonderen Schwierigkeiten rechtlicher Art legt der Richter oder die Richterin die Sache der Jugendkammer zur Entscheidung über die Übernahme vor. Die Gefangenen im Jugendstrafvollzug erhalten künftig ein Recht auf mündliche Anhörung. Außerdem wird den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, ein der Anrufung des Gerichts vorgeschaltetes Schlichtungsverfahren einzuführen. Dadurch sollen zugleich die Gerichte entlastet werden.
Ein Jugendstrafgefangener, der zum Beispiel mit einer ihm auferlegten Disziplinarmaßnahme nicht einverstanden ist, kann künftig seine Argumente und Einwände im Rahmen einer persönlichen Anhörung darlegen. Diese wird in der Regel in der Vollzugseinrichtung selbst stattfinden oder in einer Verhandlung vor der Jugendkammer. Der Gefangene kann so sein Anliegen unmittelbar vortragen. Zugleich erhält das Gericht die Möglichkeit, ihm die Erfolgsaussichten seines Rechtsmittels und die Rechtslage mündlich zu erläutern. Das wird in vielen Fällen zu einem kurzfristigen Abschluss des Verfahrens führen.
Das Jugendgerichtsgesetz wird außerdem um eine ausdrückliche Bestimmung des Ziels des Jugendstrafrechts ergänzt. Danach soll vor allem erneuten Straftaten Jugendlicher (14 bis 17-Jähriger) und Heranwachsender (18 bis 20-Jähriger) entgegengewirkt werden.
Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Eva Schmierer; Redaktion: Dr. Henning Plöger, Dr. Isabel Jahn, Johannes Ferguson, Ulrich Staudigl
Mohrenstr. 37 · 10117 Berlin
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