JOSEF ROSNER

Copyrights

Links zu interessanten Methoden

http://photo.tutsplus.com/tutorials/shooting/how-to-photograph-waterfalls/
http://photo.tutsplus.com/tutorials/shooting/using-hyperfocal-distance-t...
http://photo.tutsplus.com/tutorials/shooting/10-top-tips-for-the-amateur...
http://photo.tutsplus.com/tutorials/shooting/capturing-dynamic-photos-wi...
http://photo.tutsplus.com/tutorials/shooting/achieving-better-focus-and-...
http://photo.tutsplus.com/videos/shooting-stitching-a-panoramic-photo-fr...
http://photo.tutsplus.com/tutorials/shooting/how-to-shoot-the-perfect-li...
http://photo.tutsplus.com/tutorials/lighting/create-a-vibrant-lighting-e...

Nicht alles, was sie fotografieren dürfen, kann veröffentlicht werden!

hier kurz zusammengefasst die wesentlichen Punkte, die zu beachten sind
Detaillierte Informationen können sie bei den Bilderagenturen einsehen.
http://www.panthermedia.net/index.php?page=cms/pages/display2.php&cms_id...

Urheberrecht:

Um Bildnutzungsrechte verkaufen zu können, müssen Sie eine Reihe von Rechten Anderer strikt beachten. Da Ihre Fotos unbegrenzt verwendet werden dürfen sobald die Bilderagentur Nutzungsrechte verkauft hat, müssen die Urheberrechte bei Ihnen selbst liegen. Das heißt, Sie müssen das Foto entweder selbst fotografiert haben oder die Urheberrechte von einem anderen Fotografen erworben haben. Außerdem müssen Sie bedenken, dass Sie Rechte Anderer nicht missachten dürfen.

Eigentumsrechte

Grundsätzlich bedürfen Fotos, die im Inneren von Gebäuden oder auf Privatgrund fotografiert wurden, der Zustimmung des Eigentümers. Diese Zustimmung brauchen Sie schriftlich mit einem sogenannten "Property-Release-Vertrag". Vorlagen dafür können Sie bei den Bilderagenturen herunterladen. Sie dürfen jedoch ohne Nutzung von Teleobjektiven von öffentlichen Strassen und Plätzen aus fotografierte Gebäudefotos veröffentlichen.

Persönlichkeitsrechte:

Ohne besonderen Vertrag dürfen Sie nur sich selbst als Person, die erkannt werden kann, auf einem Foto veröffentlichen. Sind andere Personen zu erkennen, so muss deren Einverständnis mit einem "Model-Release-Vertrag" durch ihre Unterschrift bestätigt werden. Die Bilderagenturen prüfen zwar nicht diese Verträge, fragen beim Upload aber in der Regel nach vorhandenem Model-Release-Vertrag bei Personenbildern.

Urheberrechte und Markenrechte:

Wenn sie Lebensmittel (verpackte), Gegenstände, Waren oder Produkte mit im Bild haben, oder gar einzeln fotografieren, darf das Markenlogo nicht erkennbar sein. Auch ein über ein spezielles Design wiedererkennbares Produkt (z.B. Geschirr) ist durch Design- und Markenrechte des Urhebers geschützt. Auch hier können Sie mit dem Urheber einen "Property-Release-Vertrag" abschließen und dürfen dann das Foto veröffentlichen.

Manche Bilderagenturen prüfen die Bilder vor der Freigabe auf die evtl. Verletzung dieser Rechtsvorschriften. Das gilt jedoch nicht für alle, und in den AGB und den Verträgen schließen diese auch Haftung für Schadensersatzansprüche Dritter in der Regel aus. Prüfen Sie also immer persönlich die rechtliche Bedenkenlosigkeit Ihrer Fotos. Im Zweifelsfall lieber auf die Veröffentlichung verzichten!
Wenn Sie die Zustimmung von Personen und Eigentümern haben, lassen Sie sich das mit entsprechenden Verträgen , die Sie bei den Bilderagenturen herunterladen können, unbedingt mit Unterschrift bestätigen!

Geschäftsfähigkeit

Damit Sie den Service von panthermedia.net nutzen können, müssen Sie voll geschäftsfähig sein und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Falls Sie unter 18 Jahre alt sind, so benötigen wir das Einverständnis der Eltern bzw. der gesetzlichen Vertreter. Einen Vordruck der Einverständniserklärung können Sie unter folgenden Links herunterladen.
• Deutsche Version (pdf, ca. 80 KB)
• Englische Version (pdf, ca. 80 KB)
Bitte faxen Sie uns den ausgefüllten Vordruck zu, damit Sie sich registrieren können.
Einverständniserklärung (Model Release)
Wir haben in Zusammenarbeit mit unserem Rechtsanwalt eine Einverständniserklärung (Model Release) entwickelt. Das Einverständnis zur kommerziellen Nutzung der Fotos auf panthermedia.net ist bei der Ablichtung von Personen notwendig. Diese rechtliche Grundlagen sind im §22 des KunstUrheberGesetzes (KunstUrhG) geregelt. Ausnahmen sind im §23 KunstUrhG geregelt.
Dieser Vertrag regelt die Nutzungsrechte an den Fotos. Er regelt nicht die Modalitäten der Zusammenarbeit mit einem Model (z.B. Annulierungen, Arbeitszeiten, Reisekosten, Ablauf des Shootings, etc.). Die Gestaltung der Zusammenarbeit obliegt Ihnen bzw. dem Model und der Modelagentur.
Bitte laden Sie den Model Release Vertrag in den dafür ausgewiesenen Bereich von PantherMedia (persönlicher Bereich) hoch. Bei jedem erneuten Bilder-Upload können Sie dann bequem diesen Vertrag auswählen und dem Bild sozusagen "anhängen". Sie müssen den Vertrag also nur einmal hochladen, und dann mehrmals anhängen.
Hier erhalten Sie die Einverständniserklärung (Model Release):
• Deutsche Version (pdf, ca. 40 KB)
• Englische Version (pdf, ca. 40 KB)

Freigabeerklärung für ein Objekt (Property Release)

Bei Fotografien von Gebäuden und dgl. ist § 59 UrhG einschlägig. Werke an öffentlichen Plätzen dürfen fotografiert werden. Allerdings nur, wenn das Foto von öffentlichem Grund aus aufgenommen wurde (nicht also aus der gegenüberliegenden Wohnung). Ein property-release ist daher nötig bei Fotografien auf Privatgelände oder in Gebäuden. Bei Veranstaltungen kommt es darauf an, um was für eine Veranstaltung es sich handelt. Grundsätzlich wird der Veranstalter das Hausrecht haben (etwa bei Konzerten und Messen), so daß sich eine Vereinbarung empfiehlt.
Hier erhalten Sie die Freigabeerklärung für ein Objekt (Property Release):
• Deutsche Version (pdf, ca. 40 KB)
• Englische Version (pdf, ca. 40 KB)

Dieser Property Release Vertrag ist zu Ihrer Sicherheit. Wenn Sie in einem Museum, Privatgelände oder Unternehmen Aufnahmen machen, so fordern wir einen Property Release Vertrage, damit die Aufnahme kommerziell angeboten werden kann. Diese können Sie im persönlichen Bereich unter dem Menü-Punkt "Propertyrelease" hochladen. Zu jedem Bild mit dem Objekt/Gebäude/Innenansicht können Sie diesen Vertrag dann auswählen.

Hinweis: Sollten Sie in geschlossenen Räumen fotografieren (Museum, etc.), so ist der redaktionelle Einsatz damit nicht automatisch erlaubt. Fragen Sie bei dem Inhaber nach, ob dies in Ordnung ist.

Weitere Links zum Thema Bildrecht

Liste an verbotenen Motiven von der PACA: https://www.pacaoffice.org/resources/specialReleases.html
Personenfotografie: http://user.cs.tu-berlin.de/~uzadow/recht/raebild.html
iRights: http://www.irights.info/index.php?id=342
Fotorecht: http://www.fotorecht.de/
Rund um Presse: http://www.rundumpresse.de
Magazin Photographie: http://www.photographie.de/magazin/Fotorecht_main.cfm
Medienhandbuch: http://www.medienhandbuch.de/recht/fotorecht.php

weitere wichtige Informationen erhalten Sie im PantherGuide.

Literaturhinweise:

Als Grundlage dieses Fotografen Tutorials diente folgendes Buch:
Wanckel/Nitschke
Foto- und Bildrecht
Verlag C.H. Beck
ISBN 3 406 51472 3
Fotos und Urheberrecht

Auf Motivsuche

Kölner Dom, blauer Himmel, Sonnenschein – ideale Bedingungen für ein schönes Bild. Nur steht vor der Kathedrale ein japanischer Tourist. Muss man um seine Erlaubnis bitten, bevor man ihn mit aufs Foto bannt? Und – viel wichtiger – darf man überhaupt den Dom fotografieren? Wenn man seine Aufnahmen veröffentlichen will, und sei es nur auf der privaten Homepage, sollte man die Antworten auf diese Fragen kennen.
1. Teil: Fotos von Personen
2. Teil: Fotos von Gebäuden

Wie das KUG für Fotos von Menschen, stellt das Urheberrechtsgesetz Regeln für die Aufnahme von Gebäuden auf. Es ist zulässig, „Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben“.

Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die „äußere Ansicht“ (§ 59 UrhG). Nach dieser so genannten Panoramafreiheit ist es gestattet, geschützte Werke, die sich an öffentlichen Plätzen befinden, nicht nur abzulichten, sondern die entstandenen Bilder zu verkaufen oder ins Internet zu stellen.

Im Gebäude nur mit Genehmigung

Das klingt erst einmal eindeutig, doch auch hier gibt es wichtige Einschränkungen. Zwar gilt auch die Plastik im privaten Vorgarten als Werk, das sich bleibend an einem öffentlichen Ort befindet, aber fotografiert werden darf sie nur, wenn man sie von der Straße aus sehen kann. Es ist beispielsweise nicht erlaubt, von einer Leiter über eine Hecke zu fotografieren.

Ebenso braucht man eine Genehmigung, wenn man in einem Gebäude fotografieren will, etwa eine historische Wandmalerei in einem Rathaus. Auch bei öffentlichen Gebäuden oder Bahnhöfen gilt, dass man sie zwar von außen ohne Erlaubnis ablichten darf, für Aufnahmen innerhalb der Gebäude aber eine Genehmigung des Rechteinhabers braucht – das kann der Hausherr sein, muss es aber nicht. Den Hausherrn muss man unter Umständen noch aus anderen Gründen fragen (wegen des Hausrechtes), die mit Urheberrecht nichts zu tun haben.

Der Reichstag und die Postkarte

Weithin bekannt geworden ist das Urteil zum verhüllten Reichstag. Die Künstler Christo und Jeanne-Claude hatten 1995 das Berliner Reichstagsgebäude mit Planen verhüllt. Das Projekt sollte durch den Verkauf von Fotobüchern, Postkarten, Postern und anderen Aufnahmen der Installation finanziert werden, für die die Künstler das Urheberrecht – und damit die Verwertungsrechte – beanspruchten.

Ein deutscher Postkartenhersteller ging bis vor den Bundesgerichtshof (BGH), um zu erreichen, dass auch er Postkarten vom verhüllten Reichstag verkaufen durfte. Der BGH entschied aber zugunsten von Christo und Jeanne-Claude, da der verhüllte Reichstag eben kein Werk sei, dass sich „bleibend“ an einem öffentlichen Ort befand.

Wichtig ist hier, dass es dennoch erlaubt war (und in einem vergleichbaren Fall wieder wäre), das Kunstwerk für private Zwecke oder die Tagesberichterstattung zu fotografieren.

Quelle: Matthias Spielkamp

http://www.irights.info/index.php?id=348
http://www.irights.info/index.php?id=347

http://www.fotocommunity.de/pc/pc/display/9043372 Lizenz Eiffelturm illumination
http://www.pro-panoramafreiheit.de/2009/02/10/geben-sie-panoramafreiheit...
http://blog.fotocommunity.net/de/2009/01/eiffelturm_bei_nacht_zum_absch_...

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